Gebäude und Boden zu trennen hab ich schon gehört, aber die Küche auch zu trennen ist next level genius.
2025-05-23 23:52:57
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unknow19 :
Bei eigennutz oder vermietung?
2025-07-22 16:09:40
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JannikPeters :
Anteil am Boden wird vom Finanzamt anhand des Bodenrichtwertes berechnet, die Summe im Kaufvertrag ist irrelevant.
2025-05-27 03:57:37
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Alibaba :
Das Finanzamt wird in aller Regeln diese Gestaltung nicht anerkennen ! D.h. womöglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht!
2025-05-31 22:02:11
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Janusz :
Würds denn dann nicht auch immer sinn machen die maklerkosten vom verkäufer bezahlen zu lassen bevor man den kaufpreis drückt? Für höhere abschreibungssumme
2025-06-19 13:01:37
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Apple User653899940 :
@Apple User653899940: Das hat bei uns die Bank nicht mitgemacht. Weil wenn die Küche oder Mobiliar extra ausgezeichnet ist, implizit der Wert des Objekts reduziert wird und dann der Beleihungsauslauf nicht hinhaut.
2025-05-24 18:38:35
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Stein874 :
Und wie hast du die Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude berechnet und mit dem Verkäufer abgestimmt?
2025-05-23 21:53:58
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panzebus7y3 :
Abschreibung kann ich mit Restnutzungsdauergutachten Max. erhöhen
2025-05-26 01:26:27
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ggjgzzu :
njain. Es muss schon schlüssig sein. Wenn im Vertrag steht 40k die Küche, das Grundstück 50 Euro der qm bei dreifachem bodenrichtwert kommt man damit nicht durch.
2025-05-23 21:44:48
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YourTiktokFun :
Kann ich so nicht empfehlen, insbesondere wenn ihr euren Beleihungsauslauf optimieren wollt. Die Bank findet das nämlich nicht so geil, wenn bei so einem niedrigen Kaufpreis eine EBK für 15k aufgeführt wird. Aber jeder wie er mag.
2025-05-27 21:54:47
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Janni Dim :
Küche wird aber von der Bank bei der Finanzierung nicht zum Immobilienwert gerechnet...
2025-06-04 05:58:47
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ee844 :
klar
2025-07-02 22:54:02
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Z1 :
So ist es. 👍🏻
2025-05-23 22:50:12
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Bullverin :
danke für die Antwort👍😊
2025-05-24 07:28:31
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M_K :
Was kann man machen wenn man es nicht vereinbart hat und doch später vermieten will , welche Tricks und Tipps gibts dort ?
2025-05-24 03:48:32
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JannikPeters :
Eine gebrauchte Küche kann nicht nochmals 10 Jahre ab Kauf abgeschrieben werden, sie müsste schon neu sein, was auch belegt werden muss.
2025-05-27 03:59:45
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Lars Illemann :
Das ist schon sehr passig, noch ein kleiner Optimierungstipp. Informier dich mal über Restwertgutachten. Ist meiner Meinung nach ein Gamechanger in der Abschreibung 😁
2025-05-24 06:15:33
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playerone :
die küche ist zu hochbewertet, da will das Finanzamt Beweise
2025-05-24 07:03:42
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Pierre Pohl :
Sehts doch ein der Typ hat recht schlimmstenfalls ist es mal die Hellgrauzone
2025-07-17 21:11:25
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Thirsty :
Verrückt. Wir machen alles so. Ähnlich, wie du. Seit 2018 aber schon. Aber wir sind n Stück langsamer. 😄
2025-07-07 13:40:09
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