Vorraussetzung: auf die freiheitl. demokratische Grundordnung schwören 🤯 nie im Leben. Ich halte mich ans Urteil des BVerfG: Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich 1871 ist gültig. So wie es Art. 50 EGBGB und Art 146 GG sagen. Also nein, als Söldner mit Waffengewalt Lobbyinteressen vertreten, ist nicht patriotisch!
2025-07-28 20:15:12
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