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@pucukgumbili26: #pendakikalsel #pendakifomo #kalsel_punya #fyp #fypシ゚
Henkus
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Sunday 14 September 2025 02:50:13 GMT
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🥰🥰🥰
2025-09-14 03:43:17
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Bundesverwaltungsgericht: Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag – Prozess von Protesten begleitet 01.10.2025, Sachsen, Leipzig: "Schluss mit Lug und Trug" steht auf dem Plakat eines Teilnehmers einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht verhandelt über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Die Klägerin aus Bayern will den Beitrag nicht zahlen, weil das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unausgewogen sei und es an Staatsferne mangele. Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Die Klägerin aus Bayern will den Beitrag nicht zahlen, weil das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unausgewogen sei und es an Staatsferne mangeleQuelle: Hendrik Schmidt/dpa Mit dem Programmauftrag sowie der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Eine Klägerin aus Bayern wehrt sich in dem Revisionsverfahren gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags, weil das Programm aus ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen sei (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Nach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Er will am 15. Oktober eine Entscheidung verkünden. Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zudem „strukturelles Versagen“ sowie mangelnde Staatsferne vor. In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils zurückgewiesen. Die Verhandlung war in Leipzig auf großes Interesse gestoßen: Der große Sitzungssaal war mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben. Es versammelten sich gut hundert Demonstranten, unter anderem mit Schildern wie „Propagandasteuer abschaffen“. Lesen Sie auch Anhörung in NRW-Ausschuss Inhaltlich ging es vor den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern in erster Linie um eine mögliche Verletzung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um dessen Kontrolle. Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten auf das Gesamtprogramm abzielen. Die Klägerin kritisierte zudem den Umgang mit Programmbeschwerden, ihrer Ansicht nach die einzige Möglichkeit zur Kritik der Nutzer. Diese seien nicht das richtige Instrument und würden in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von den Kontrollgremien zurückgewiesen, behauptete der Prozessbevollmächtigte der Klägerin. Dem widersprach die Seite des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR) vehement: Diese Beschwerden würden sehr ernst genommen, als Kritik wahrgenommen und aufgearbeitet, hieß es. Niemand wolle jemanden indoktrinieren, betonte die Prozessbevollmächtigte. Es finde ein regelmäßiger Kritikprozess statt, um sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllten. dpa/ceb
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