Mofa darf man fahren wenn du damals eine Prüfbescheinigung gemacht hast
2025-11-16 07:48:07
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Christoph :
Sprechen hier aber schon von einem Fahrverbot, nach Paragraph 25 Stvg. Also rechtlich ruht jetzt die Fahrerlaubnis. Dementsprechend darf nichts gefahren werden, was in irgendeiner Form eine Fahrerlaubnis erfordert, die Mofa sowie ein E Scooter mit einer BBH 20 KMH erfordern keine Fahrerlaubnis. Dementsprechend darf ich trotz eines Fahrverbot so einen Scooter fahren. Grundsätzlich hat die Dame recht allerdings gibt es eine Ausnahme und diese heißt „außer sie gelten nicht als Kraftfahrzeug im rechtlichen Sinne.“ Und das ist bei einer Mofa, E. Scooter gegeben.
2025-11-16 13:00:33
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Lorenz :
Aber ab 14 Jahren darf man ja ohne Führerschein einen E-Scooter fahren.
Verstehe ich nicht
2025-11-15 21:01:27
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Andy :
Darf ich dann noch Lokomotive fahren ?
2025-11-15 22:40:30
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Holger Jörg Ve :
Sind doch unter 20 KM/h keine Kraftfahrzeuge 🤔
2025-11-16 10:49:37
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Mr_e46_Coupe :
und was mit den ganzen Kindern auf e scootern ? die haben nicht Mal nen Führerschein...
2025-11-15 22:02:48
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c2bRa :
Wenn dir der Führerschein entzogen wird, darf man E-Scooter fahren, bei einem Fahrverbot darfst du keinen E-Scooter fahren... Deutschland einfach erklärt...
2025-11-15 19:43:02
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Tobi :
und meine Tochter (14) hat keinen Führerschein.🤔
2025-11-16 22:32:01
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WI Ingenieur :
Ich denke die Aussage stimmt nicht. Solange es nicht mehr als 20km/h fährt braucht man keine Führerschein würde ich mal denken 😃
2025-11-15 14:31:30
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der Beste :
Was für eine Fahrerlaubnis bracht ein e Roller ??
2025-11-16 21:50:15
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nocheinvollpfosten :
Das gilt aber nur für die Zeit des Fahrverbots, oder ? Hat man z.B. 6 Monate Fahrverbot und die sind abgelaufen, dann darf man wieder, richtig?
2025-11-16 20:46:09
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muck5599 :
Darf ich dann auch kein E bike mehr fahren? Speed Pedelec ja sicher nicht mehr
2025-11-16 15:35:57
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mocrojr8 :
Sie lacht einfach und sagt dir droht eine Strafanzeige
2025-11-16 20:51:20
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Timbo_free :
Das macht ja richtig sinn6
2025-11-16 18:36:42
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T J :
Gilt das nur für die Sperrfrist?
2025-11-15 18:24:10
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𝐒𝐢𝐥𝐚 𝐀𝐲𝐥𝐢𝐧 :
hä ich hab kein e scooter Führerschein und ich bin gefahren und wurde auch schon von der Polizei kontrolliert aber sie hat nichts gemacht sie wollte sicher gehen das ich alt genug bin aber ich hab ja kein Führerschein
2025-11-15 10:25:48
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Frank Ludewig :
Ein Fahrrad ist auch ein Fahrzeug, d.h. darf ich es auch nicht fahren? Auch bei EBike?
2025-11-16 18:55:47
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IO Hawk Langenhagen :
Wenn es nur nach dem StVG Para2 geht, darf man nur Kraftfahrzeuge mit Fahrerlaubnis fahren, was nach eKFV Para3 nicht nötig ist. E-Scooter sind Zulassungstechnisch nicht an StVG gebunden, somit gilt eKFV. Also bitte keine Fake Nachrichten verbreiten, und als „Jurist“ darauf achten wo welches Gesetz gilt. 😜
2025-11-16 12:40:17
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Sebastian Nonnen :
Darf ich dann wenigstens eine Mofa fahren? Ich habe die Prüfbescheinigung,1990 in der Schule gemacht.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist eine Bescheinigung, die zum Fahren eines Mofas berechtigt, aber nicht ein vollwertiger Führerschein ist.
Würde bedeuten, das ich eine Mofa , weiterhin fahren darf 🤔
2025-11-16 19:24:14
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bottich :
e Scooter sind keine Kraftfahrzeuge
2025-11-16 16:57:34
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Rorin Cutter / David :
only in Germany. 😂
2025-11-16 12:51:09
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Dem Jörch :
In § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ Eine Ausnahme bilden dort allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb (§ 63a Abs. 2 StVZO) sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können (§ 16 Abs. 2 StVZO).
2025-11-16 13:45:09
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Heiko Thiele :
Aber dann darf ich auch kein Fahrrad fahren. Weil damit nehme ich auch im öffentlich-rechtlichen Raum am Straßburg teil. Was ist denn das von unseren?
2025-11-16 11:29:47
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Sabrina23.08. :
Jurist ist doch jeder?
2025-11-16 09:00:39
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Schloli :
dann darf ich auch kein Fahrrad fahren oder was?
2025-09-22 19:06:42
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