@viktor030160: Bis Anfang der achtziger Jahre fanden in der DDR Hinrichtungen statt. Unter strengster Geheimhaltung. Das letzte Todesurteil wurde an den Stasi-Spion Werner Teske vollstreckt. Dabei war der Prozess gegen Werner Teske selbst ein Verbrechen. Werner Teske starb durch einen Schuss in den Hinterkopf. Abgedrückt hatte der Staat. Er war der letzte Mensch, dessen Todesurteil in Deutschland vollstreckt wurde, am 26. Juni 1981 in Leipzig. "Unerwarteter Nahschuss in das Hinterhaupt" hieß dies im DDR -Behördensprech. Dazu wurde der Todeskandidat in eine Zelle geführt; der Henker trat unbemerkt von hinten heran; hob den schallgedämpften Lauf der Pistole auf Höhe des Schädels; und drückte unvermittelt ab. Ab 1968 war das Regime auf diese Hinrichtungsmethode nach sowjetischem Vorbild umgeschwenkt. Vorher wurden Todesurteile mit einer Guillotine vollstreckt. Die Methode wurde gewechselt, nachdem es zu Situationen gekommen war, bei denen das Fallbeil drei Mal herunterschießen musste, bevor das Urteil ausgeführt war.