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Wednesday 15 October 2025 03:31:27 GMT
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user23052203268724
az kids boy :
dh terbeli warna merah silver xpe nnt beli yg warna kuning plk sbb sedap guna kasut ni tapi saya beli adios 9 yg kuning adios pro 4 lain sikit tapak dia🤣🤣🤣
2025-10-15 11:22:11
0
ana.maria.morales995
Ana María ♥️Nicolas :
precio
2025-10-15 11:50:59
0
alangrock67
ALANGROCK67 :
berapa. RM
2025-10-15 06:07:16
0
sdm_on
SDMart :
assalamu'alaikum: 𝙎𝙄𝙉𝙄 𝙆𝙐 𝘽𝘼𝘾𝙆 𝙎𝙀𝙈𝙐𝘼 𝘼𝙁𝙁𝙄𝙇𝙄𝘼𝙏𝙀 𝙏𝙄𝙆𝙏𝙊𝙆‼️𝘼𝙈𝘼𝙉𝘼𝙃💯🔥
2025-10-15 08:09:36
0
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Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die frühere Rundfunkgebühr, auch „GEZ-Gebühr“ genannt. Seitdem zahlen alle Haushalte und Betriebsstätten die Abgabe für öffentlich-rechtliche Sender, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte wie Fernseher oder Radio besitzen. Der Beitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt - egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist möglich. Weil die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich anzuheben, von der Politik nicht umgesetzt wurde, haben ARD und ZDF im November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Es gibt nur wenige zulässige Gründe für die Länder, von der KEF-Empfehlung abzuweichen. Kritik am Programm gehört nicht dazu. Im Dezember 2024 einigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf eine Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach dem sogenannten Widerspruchsmodell sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio auch künftig ihren Bedarf bei der KEF anmelden. Die KEF sollte anschließend wie gehabt die Anmeldungen prüfen und eine Empfehlung für eine neue Rundfunkbeitragshöhe für die nächsten vier Jahre abgeben, es wäre dann aber nicht mehr zwingend die Zustimmung aller 16 Länder erforderlich gewesen. Bis zum Systemwechsel ab 2027 sollte der aktuelle Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro gelten. Unterdessen ist nicht mehr zu erwarten, dass das neue Finanzierungsmodell in Kraft treten kann. Die entsprechende Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bisher nicht unterzeichnet. Ende 2024 hatten Bayern und Sachsen-Anhalt erklärt, die Novelle nur unterzeichnen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Die Anstalten lehnen das ab. #deutschland #rundfunk #eilmeldung #nachrichten #fyp
Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die frühere Rundfunkgebühr, auch „GEZ-Gebühr“ genannt. Seitdem zahlen alle Haushalte und Betriebsstätten die Abgabe für öffentlich-rechtliche Sender, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte wie Fernseher oder Radio besitzen. Der Beitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt - egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist möglich. Weil die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich anzuheben, von der Politik nicht umgesetzt wurde, haben ARD und ZDF im November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Es gibt nur wenige zulässige Gründe für die Länder, von der KEF-Empfehlung abzuweichen. Kritik am Programm gehört nicht dazu. Im Dezember 2024 einigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf eine Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach dem sogenannten Widerspruchsmodell sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio auch künftig ihren Bedarf bei der KEF anmelden. Die KEF sollte anschließend wie gehabt die Anmeldungen prüfen und eine Empfehlung für eine neue Rundfunkbeitragshöhe für die nächsten vier Jahre abgeben, es wäre dann aber nicht mehr zwingend die Zustimmung aller 16 Länder erforderlich gewesen. Bis zum Systemwechsel ab 2027 sollte der aktuelle Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro gelten. Unterdessen ist nicht mehr zu erwarten, dass das neue Finanzierungsmodell in Kraft treten kann. Die entsprechende Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bisher nicht unterzeichnet. Ende 2024 hatten Bayern und Sachsen-Anhalt erklärt, die Novelle nur unterzeichnen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Die Anstalten lehnen das ab. #deutschland #rundfunk #eilmeldung #nachrichten #fyp

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