😔😔😔😔😔😡💔 schreckliche menschen,die sowas übers Herz bringen.Ein Hund macht aber auch Arbeit,die sollten Tierhalteverbot bekommen!!!
2025-12-09 12:45:53
4
Erni74 :
😡😡😡😡😡😡😡
2025-12-09 07:47:37
1
Sandra Ortner :
😭😭😭
2025-12-09 19:53:04
0
Geri :
Psychische Hetze und Mobbing sind im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) nicht als eigene Straftatbestände definiert, können aber durch verschiedene Paragraphen erfasst werden, darunter Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) (Stalking) oder sogar Körperverletzung (§ 223 StGB), wenn psychische Folgen eine körperliche Misshandlung darstellen. Besonders bei anhaltendem Mobbing oder Cybermobbing kommen oft Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung oder Nachstellung zum Tragen, da sich die Handlungen zu einer gezielten Verfolgung entwickeln,.
2025-12-09 14:32:01
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